Der DEGI International investiert weltweit in Immobilienfonds. Informationen zum offenen Immobilienfonds DEGI International.
 


 
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DEGI International WKN 800799, ISIN DE0008007998
DEGI INTERNATIONAL ist ein global investierender offener Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt in den wirtschaftlichen und politischen Großstädten der Welt mit hohem Entwicklungspotenzial. Anlageziel ist das Erreichen einer nachhaltigen - überdurchschnittlichen Rendite, basierend auf der Sicherstellung von Mieteinnahmen und einer kontinuierlichen Wertsteigerung des Immobilienbestandes.

Fakten zu DEGI International Immobilienfonds

Auflagedatum17.02.2003
AusschüttungsartAusschüttend
Prospektierter Ausgabeaufschlag5,00%
Verwaltungsgebührmaximal bis zu 1,25 % pro Jahr
Erfolgsbeteiligung Fondsmanagementnein, Sonstige Kosten: Bis zu 1,25 % des Kauf bzw. Verkaufspreises bzw. der Baukosten
DepotbankDEGI - Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds (Allianz Group)
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Anlageziel DEGI International Immobilienfonds

Anlageziel ist das Erreichen einer nachhaltigen - im Vergleich zu überwiegend im Inland investierenden Offenen Immobilienfonds - überdurchschnittlichen Rendite, basierend auf der Sicherstellung von Mieteinnahmen und einer kontinuierlichen Wertsteigerung des Immobilienbestandes.

Neben einer Nutzung der allgemein höheren Immobilienrenditen im Ausland werden auch sich bietende steuerliche und rechtliche Vorteile des Investitionslandes genutzt. Ziel ist der Aufbau eines international breit gestreuten Immobilienportfolios. Bei der Auswahl der Liegenschaften werden neben den wirtschaftlichen und standortbezogenen Chancen und Risiken des Zielobjekts auch die länderspezifischen Besonderheiten der Finanzierung und - bei Investitionen außerhalb des Euroraums - die erwartete Wechselkursentwicklung in die Beurteilung einbezogen.

Liegenschaften des DEGI International Fonds



Für den DEGI International sind Investitionen in gewerblich genutzte Immobilien wie Geschäfts- und Bürogebäude für Verwaltung, Handel und Dienstleistungen vorgesehen. Zur Sicherstellung einer stabilen Fondsentwicklung und zur Eingrenzung der Risiken ist neben einer breiten Streuung des Portfolios über verschiedene Länder auch eine breite Diversifizierung hinsichtlich der Objektmerkmale vorgesehen.

Um das Wertschöpfungspotenzial des DEGI International Immobilienbestandes optimal zu nutzen, erfolgt ein aktives Portfolio-Management (Kauf, Verkauf, Bestandsentwicklung). Hierzu werden die weltweit unterschiedlichen Zyklen der Immobilienmärkte genutzt und bereits bei Erwerb die objektspezifischen Merkmale für einen späteren Weiterverkauf in die Investitionsbeurteilung einbezogen.

Dieser Ansatz bietet dem Portfolio-Management die Möglichkeit, auf politische, wirtschaftliche und (steuer-) rechtliche Veränderungen schnell zu reagieren. Eine anteilige Fremdfinanzierung der Immobilien wird vorgenommen, soweit hierdurch eine nachhaltige Steigerung der Eigenkapitalrendite erreicht werden kann. Bei Festlegung der Fremdfinanzierungsquote werden sowohl die länderspezifischen Finanzierungskonditionen, die Wechselkursrisiken als auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt.

DEGI International Fonds steuerlicher Aspekt

Teile der Ausschüttung, wie z. B.Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder aus der Veräußerung von Liegenschaften, sofern zwischen Kauf und Verkauf der Liegenschaft mehr als zehn Jahre liegen, bleiben für Privatanleger steuerfrei.

Ferner werden die auf inländische Objekte des Sondervermögens vorgenommenen Abschreibungen im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze über den steuerfreien Anteil der Ertragsausschüttung (abgesehen von ggf. auszukehrenden Veräußerungsgewinnen) an die Anteilsinhaber weitergegeben. Steuerfrei bleiben Erträge aus Liegenschaftsanlagen im Ausland, auf deren Besteuerung Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (Freistellungsmethode) verzichtet hat (Regelfall).

Der aus dem Ausland zufließende, aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Inland nicht nochmals zu versteuernde Betrag unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Dies bedeutet, dass diese steuerfreien Einkünfte bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes des jeweiligen Anlegers zu berücksichtigen sind. Da dem Progressionsvorbehalt Erträge aus dem Ausland aber teilweise nur in der Höhe unterliegen, wie sie unter Berücksichtigung der nach deutschem Steuerrecht zulässigen Abschreibungen der ausländischen Liegenschaften zugeflossen wären, ist in der Steuererklärung des inländischen Anlegers nur ein anteiliger Betrag pro Anteilschein zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes anzusetzen.

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